Betreiber
Nadja Hennig
Havelberger Str. 26
16845 Stüdenitz
Umsatzsteuer-ID:
DE 136695185
Aufsichrtsbehörde:
Finanzamt Kyritz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anmeldung zu intensiv Tagesprogrammen
Die Anmeldung zu den Tagesprogrammen am Wochenende muss schriftlich erfolgen und ist erst nach einer Anzahlung in Höhe von 25 Euro verbindlich. Die komplette Gebühr für das Tagesprogramm ist spätestens bei Beginn des Kurses zu entrichten. Eine Teilnahme am Lehrgang ist nur nach vollständiger Bezahlung des Kurspreises möglich.
Stornierung
Bei einer Abmeldung von wenigstens einer Woche vor Beginn des Intensivprogramms, wird die Anmeldegebühr in Höhe von 25 Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten, sofern vom Teilnehmer kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt, so beträgt die Stornogebühr 80% des Gesamtbetrages. Auch hier gilt, dass die Stornogebühr bei Stellen eines Ersatzteilnehmers entfällt. Wird der Termin von uns abgesagt, so wird die geleistete Anzahlung erstattet, falls es nicht möglich ist einen Ersatztermin zu finden.
Zehnerkarten
Zehnerkarten haben nach dem Erwerb eine Gültigkeit von vier Monaten. Sollte der Unterricht an einem Wochenende nicht stattfinden, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer um jeweils eine Woche.
Helmpflicht
Alle Reiter der English-Isi-Riding School müssen beim Reiten einen splittersicheren Reithelm nach gültiger CE EN 1384 Norm mit Drei- oder Vierpunktbefestigung tragen.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber der Schule und die Leiterin der Intensivprogramme für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem gesamten Gelände einschließlich Paddocks, Weiden, Innenhof usw., welches zu der English-Isi-Riding School gehört, eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Personen beruht. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auf sämtliche Unfälle die im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen und bezieht sich auch auf Gruppenausritte unter Anleitung. Sind Erziehungsberechtigte anwesend, so werden sie nicht aus der Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.